S. die Ausführungen zu den 
								sinngemäß anzuwendenden 
								Bestimmungen des § 37 über den  
								Vorsitz im Gemeinderat und  
								die Befugnisse  des Vorsitzenden 
					 
					
					Vorsitz im Ausschuss 
						Den Vorsitz in einem Ausschuss führt der Ortsvorsteher oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter . 
						 
						Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen, leitet die Verhandlungen und sorgt für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Er ist jederzeit berechtigt, die Sitzung für bestimmte Zeit zu unterbrechen, wobei jedoch die Sitzung spätestens am nächsten Tag zu schließen ist. 
					 
					 
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